Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis. Doch welcher ist der richtige – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Die Antwort hängt vom Gebäude ab.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt, witterungsbereinigt mit Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes. Er ist schnell und günstig – und lässt sich komplett online beantragen.
Nachteil: Das Ergebnis hängt stark vom Verhalten der Bewohner ab. Wer sparsam heizt, bekommt eine bessere Klasse – auch wenn das Haus schlecht gedämmt ist.
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird berechnet: aus Bauteilen, Dämmung, Fenstern und Heizungstechnik. Er ist unabhängig vom Nutzer und damit objektiv vergleichbar. Käufer schätzen ihn, weil er den echten energetischen Zustand zeigt.
Nachteil: Mehr Aufwand und höhere Kosten – dafür lassen sich die Daten direkt für einen Sanierungsfahrplan nutzen.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
- Bei Neubauten
- Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen
- Wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen
Vergleich auf einen Blick
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Basis | Abrechnungen | Technische Berechnung |
| Aufwand | gering | mittel bis hoch |
| Aussagekraft | nutzerabhängig | objektiv |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Weiterverwendung für iSFP | nein | ja |
Was ändert sich ab 2027?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis enger gefasst. Für gemischt genutzte Gebäude und Nichtwohngebäude ist dann ein Bedarfsausweis erforderlich. Außerdem wird auf eine neue Berechnungsnorm umgestellt. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, gelten zehn Jahre weiter.
Unser Tipp
Du hast die Wahl und willst schnell verkaufen oder vermieten? Dann ist der Verbrauchsausweis über den Ausweisfuchs die unkomplizierte Lösung. Planst du ohnehin eine Sanierung, lohnt sich der Bedarfsausweis in Kombination mit einem Sanierungsfahrplan.
Rechtsstand September 2026. Keine Rechtsberatung.
