Förderdschungel? Nicht mit mir.
Die Förderlandschaft ändert sich ständig – allein 2026 wurden die Konditionen für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch zum 21. Juli angepasst. Wer hier den Überblick verliert, lässt schnell mehrere tausend Euro liegen. Als Energieberater kenne ich die aktuellen Richtlinien und prüfe, welche Programme sich für dein Vorhaben kombinieren lassen.
Diese Förderungen beantrage ich für dich
BAFA – BEG Einzelmaßnahmen
Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 15 % Zuschuss, mit iSFP zusätzlich 5 % Bonus.
KfW 458 – Heizungsförderung
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz: 30 % Grundförderung plus Boni, maximal 70 %.
KfW 261 – Effizienzhaus
Komplettsanierung zum Effizienzhaus: zinsverbilligter Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss. Details
BAFA – Energieberatung
50 % Zuschuss auf den Sanierungsfahrplan, gedeckelt auf 650 € bzw. 850 €.
Mein Service im Überblick
- Förder-Check: Welche Programme passen zu deinem Haus und deinen Plänen?
- Technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. Bestätigung zum Antrag (BzA) als Energieeffizienz-Experte
- Prüfung der Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit
- Verwendungsnachweis bzw. Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Abstimmung mit Handwerksbetrieben, Bank und Förderstelle
Wichtig: Förderanträge müssen grundsätzlich vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage) ist in der Regel zulässig. Lass dich also beraten, bevor du etwas unterschreibst.
Heizungstausch: Wärmepumpe & Co.

Mit dem GModG ist die pauschale 65-%-Regel entfallen – gefördert werden über die KfW aber weiterhin Heizungen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Selbstnutzende Eigentümer profitieren vom Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %, sinkt halbjährlich) und ggf. vom Einkommensbonus. Ich prüfe mit dir, ob dein Haus „wärmepumpentauglich“ ist oder ob vorher gedämmt werden sollte.
Alternative: Steuerbonus
Statt Zuschuss kannst du bei selbst genutztem Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, auch 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen (§ 35c EStG, max. 40.000 € je Objekt). Die Energieberatung wird dabei sogar zu 50 % berücksichtigt. Welche Variante sich für dich mehr lohnt, rechnen wir gemeinsam durch.
Alle Programme und Sätze findest du übersichtlich auf der Seite Förderung 2026.
Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
