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Welchen Energieausweis brauche ich?

Beantworte ein paar kurze Fragen – in unter einer Minute weißt du, ob ein Verbrauchsausweis reicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist.

Die Regeln kurz erklärt

Bedarfsausweis Pflicht ist nach aktuellem Recht bei Neubauten sowie bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Wahlfreiheit besteht in den übrigen Fällen – dann genügt häufig ein Verbrauchsausweis, sofern die Verbrauchsdaten vorliegen.

Ab 2027 gelten durch das Gebäudemodernisierungsgesetz neue Vorgaben, u. a. für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude. Mehr im Ratgeber.

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