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Stand September 2026

Förderung 2026 für Sanierung & Heizung

Alle wichtigen Zuschüsse von BAFA und KfW auf einen Blick – inklusive der Änderungen zum 21. Juli 2026.

Wärmepumpe neben einem sanierten Einfamilienhaus

1. Förderung der Energieberatung (BAFA)

Das Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“ bezuschusst den individuellen Sanierungsfahrplan.

GebäudeZuschussHöchstbetrag
Ein- und Zweifamilienhaus50 % des Honorars650 €
Ab 3 Wohneinheiten50 % des Honorars850 €
WEG – Vorstellung in der Eigentümerversammlungzusätzlichbis 250 €

2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA, BEG EM)

Gefördert werden u. a. die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren sowie sommerlicher Wärmeschutz.

BausteinFörderung
Grundförderung15 %
iSFP-Bonus+5 % – seit 21.07.2026 nur auf den Anteil über 30.000 € förderfähiger Kosten
Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit30.000 € pro Jahr, mit iSFP 60.000 € pro Jahr
2.–6. Wohneinheitje 15.000 € (mit iSFP 30.000 €)
ab 7. Wohneinheitje 8.000 € (mit iSFP 15.000 €)

Neu seit 21. Juli 2026: Kleinere Maßnahmen unter 30.000 € erhalten keinen iSFP-Bonus mehr. Der doppelte Förderrahmen mit iSFP bleibt aber ein starkes Argument – vor allem, wenn du mehrere Maßnahmen planst.

3. Heizungsförderung (KfW 458)

Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen – etwa Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz – gibt es Zuschüsse der KfW.

BausteinSatzWer?
Grundförderung30 %alle Eigentümer
Klimageschwindigkeitsbonus16 % (sinkt halbjährlich)Selbstnutzer beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung
Einkommensbonusgestaffelt nach zu versteuerndem HaushaltseinkommenSelbstnutzer mit geringerem Einkommen
Maximum70 %(in Sonderfällen mit Einkommensbonus höher)
Förderfähige Kostenbis 28.000 €für die erste Wohneinheit

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum 21.07.2026 entfallen. Die genauen Staffelungen prüfe ich für dich im Einzelfall.

4. Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

Wer sein Haus nicht Schritt für Schritt, sondern in einem Zug saniert, kann statt der Einzelmaßnahmen-Zuschüsse den KfW-Kredit 261 nutzen: einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss, der direkt von der Kreditsumme abgezogen wird. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nach der Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht – und dass ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist. Diese Rolle übernehme ich für dich.

StufeTilgungszuschussAnmerkung
Effizienzhaus 40 EE10 %höchster Standard
Effizienzhaus 55 EE5 %
Effizienzhaus 70 EE / 85 EE0 %weiterhin zinsverbilligter Kredit
Effizienzhaus Denkmal EE5 %für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz
Klasse Nachhaltigkeit (NH)+5 Prozentpunktemit Nachhaltigkeits-Zertifizierung
Worst-Performing-Building-Bonus+10 Prozentpunktefür die energetisch schlechtesten Gebäude
Serielle Sanierung+15 Prozentpunktevorgefertigte Fassaden- und Dachelemente
Kredithöhebis zu 150.000 € je Wohneinheit

Wichtig: Die Tilgungszuschüsse wurden zum 21. Juli 2026 deutlich gekürzt, und das Jahresbudget ist begrenzt. Der Antrag läuft über deine Bank oder einen Finanzierungspartner und muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Ob sich für dich der Kredit oder die Einzelmaßnahmen-Förderung mehr lohnt, rechnen wir gemeinsam durch.

5. Neubau: Klimafreundliches Wohngebäude (KfW 297/298)

Für Neubauten gibt es zinsverbilligte Kredite, wenn das Haus den Standard Effizienzhaus 40 erreicht und die Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus einhält:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Mit QNG-Siegel: bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit

Für beide Varianten ist eine Lebenszyklusanalyse nötig, für die QNG-Variante zusätzlich eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung.

6. Fachplanung & Baubegleitung

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird mit 50 % bezuschusst. So sicherst du die Qualität der Ausführung – und die Förderung.

7. Steuerbonus als Alternative (§ 35c EStG)

Für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, kannst du 20 % der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 40.000 € je Objekt. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

Die 5 wichtigsten Förderregeln

  1. Erst beantragen, dann beauftragen – Verträge nur mit Förder-Vorbehalt unterschreiben.
  2. Energieeffizienz-Experte einbinden – für viele Programme Pflicht.
  3. Technische Mindestanforderungen einhalten – z. B. U-Werte bei Dämmung und Fenstern.
  4. Fristen beachten – Maßnahmen müssen im Bewilligungszeitraum umgesetzt werden.
  5. Nachweise sammeln – Rechnungen, Fotos und Bestätigungen für den Verwendungsnachweis.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW.

FAQ

Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung 2026?

Über die BEG-Einzelmaßnahmen gibt es 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Mit Sanierungsfahrplan kommen 5 % iSFP-Bonus hinzu – seit dem 21.07.2026 allerdings nur auf den Anteil über 30.000 € förderfähiger Kosten.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gibt es 30 % Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer können Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %) und Einkommensbonus erhalten. Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei förderfähigen Kosten von bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Wird die Energieberatung selbst gefördert?

Ja. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars für einen Sanierungsfahrplan – bis 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis 850 € ab drei Wohneinheiten.

Welche Förderung passt zu deinem Haus?

Im kostenlosen Telefonat schauen wir, wie viel Zuschuss für dich drin ist.

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