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1. Förderung der Energieberatung (BAFA)
Das Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“ bezuschusst den individuellen Sanierungsfahrplan.
| Gebäude | Zuschuss | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % des Honorars | 650 € |
| Ab 3 Wohneinheiten | 50 % des Honorars | 850 € |
| WEG – Vorstellung in der Eigentümerversammlung | zusätzlich | bis 250 € |
2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA, BEG EM)
Gefördert werden u. a. die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren sowie sommerlicher Wärmeschutz.
| Baustein | Förderung |
|---|---|
| Grundförderung | 15 % |
| iSFP-Bonus | +5 % – seit 21.07.2026 nur auf den Anteil über 30.000 € förderfähiger Kosten |
| Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit | 30.000 € pro Jahr, mit iSFP 60.000 € pro Jahr |
| 2.–6. Wohneinheit | je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € (mit iSFP 15.000 €) |
Neu seit 21. Juli 2026: Kleinere Maßnahmen unter 30.000 € erhalten keinen iSFP-Bonus mehr. Der doppelte Förderrahmen mit iSFP bleibt aber ein starkes Argument – vor allem, wenn du mehrere Maßnahmen planst.
3. Heizungsförderung (KfW 458)
Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen – etwa Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz – gibt es Zuschüsse der KfW.
| Baustein | Satz | Wer? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Eigentümer |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (sinkt halbjährlich) | Selbstnutzer beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung |
| Einkommensbonus | gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen | Selbstnutzer mit geringerem Einkommen |
| Maximum | 70 % | (in Sonderfällen mit Einkommensbonus höher) |
| Förderfähige Kosten | bis 28.000 € | für die erste Wohneinheit |
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum 21.07.2026 entfallen. Die genauen Staffelungen prüfe ich für dich im Einzelfall.
4. Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)
Wer sein Haus nicht Schritt für Schritt, sondern in einem Zug saniert, kann statt der Einzelmaßnahmen-Zuschüsse den KfW-Kredit 261 nutzen: einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss, der direkt von der Kreditsumme abgezogen wird. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nach der Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht – und dass ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist. Diese Rolle übernehme ich für dich.
| Stufe | Tilgungszuschuss | Anmerkung |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | höchster Standard |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | |
| Effizienzhaus 70 EE / 85 EE | 0 % | weiterhin zinsverbilligter Kredit |
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % | für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz |
| Klasse Nachhaltigkeit (NH) | +5 Prozentpunkte | mit Nachhaltigkeits-Zertifizierung |
| Worst-Performing-Building-Bonus | +10 Prozentpunkte | für die energetisch schlechtesten Gebäude |
| Serielle Sanierung | +15 Prozentpunkte | vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente |
| Kredithöhe | bis zu 150.000 € je Wohneinheit | |
Wichtig: Die Tilgungszuschüsse wurden zum 21. Juli 2026 deutlich gekürzt, und das Jahresbudget ist begrenzt. Der Antrag läuft über deine Bank oder einen Finanzierungspartner und muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Ob sich für dich der Kredit oder die Einzelmaßnahmen-Förderung mehr lohnt, rechnen wir gemeinsam durch.
5. Neubau: Klimafreundliches Wohngebäude (KfW 297/298)
Für Neubauten gibt es zinsverbilligte Kredite, wenn das Haus den Standard Effizienzhaus 40 erreicht und die Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus einhält:
- Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit
- Mit QNG-Siegel: bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit
Für beide Varianten ist eine Lebenszyklusanalyse nötig, für die QNG-Variante zusätzlich eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung.
6. Fachplanung & Baubegleitung
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird mit 50 % bezuschusst. So sicherst du die Qualität der Ausführung – und die Förderung.
7. Steuerbonus als Alternative (§ 35c EStG)
Für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, kannst du 20 % der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 40.000 € je Objekt. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
Die 5 wichtigsten Förderregeln
- Erst beantragen, dann beauftragen – Verträge nur mit Förder-Vorbehalt unterschreiben.
- Energieeffizienz-Experte einbinden – für viele Programme Pflicht.
- Technische Mindestanforderungen einhalten – z. B. U-Werte bei Dämmung und Fenstern.
- Fristen beachten – Maßnahmen müssen im Bewilligungszeitraum umgesetzt werden.
- Nachweise sammeln – Rechnungen, Fotos und Bestätigungen für den Verwendungsnachweis.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW.
