Wann brauche ich einen Energieausweis?
Einen gültigen Energieausweis musst du vorlegen, wenn du ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufst, vermietest, verpachtest oder least. Spätestens bei der Besichtigung muss er vorliegen, nach Vertragsschluss erhält der Käufer oder Mieter eine Kopie. Schon in der Immobilienanzeige sind die wichtigsten Kennwerte anzugeben. Neubauten und umfassend sanierte Gebäude brauchen ebenfalls einen Ausweis. Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten Jahre | Berechneter Bedarf aus Bausubstanz und Anlagentechnik |
| Aussagekraft | Abhängig vom Nutzerverhalten | Objektiv, vergleichbar zwischen Gebäuden |
| Aufwand | Gering – online in wenigen Minuten | Höher – Datenaufnahme, idealerweise vor Ort |
| Pflicht u. a. für | – | Neubauten; Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977, die nicht die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen |
| So bekommst du ihn | Online über den Ausweisfuchs | Persönlich über mich – Anfrage senden |
Unsicher? Mit dem Energieausweis-Check findest du es in unter einer Minute heraus.
Was ändert sich durch das GModG?
Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit Ende Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Energieausweise greifen die wesentlichen Neuerungen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027: neue Berechnungsnorm, erweiterte Pflichtangaben in Anzeigen und strengere Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis. Bei Nichtwohngebäuden soll der Verbrauchsausweis ganz entfallen. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, bleiben 10 Jahre gültig. Mehr dazu im GModG-Ratgeber.
Bedarfsausweis mit Mehrwert
Beim Bedarfsausweis nehme ich dein Gebäude genau auf. Diese Daten kannst du direkt für einen Sanierungsfahrplan weiterverwenden – das spart Zeit und Geld. Außerdem bekommst du eine ehrliche Einschätzung, wo die größten Einsparpotenziale liegen.
Welche Daten werden benötigt?
- Verbrauchsausweis: Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart, Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre
- Bedarfsausweis: zusätzlich Pläne oder Aufmaß, Angaben zu Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik
Hinweis: Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld. Kümmere dich rechtzeitig vor der ersten Anzeige darum.
Rechtsstand September 2026. Keine Rechtsberatung.
