Energieberatung in Hannover, Hildesheim & Gehrden + Umgebung Kostenloses Erstgespräch: +49 155 67263627

Ratgeber

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Wärmepumpe an einem modernisierten Wohnhaus

Aktualisiert am Von René Wöhlert, Energieberater

Seit Ende Juli 2026 gilt in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und damit auch die viel diskutierte 65-%-Regel. Hier erfährst du, was sich für dich als Eigentümer ändert.

Zeitplan: Was gilt ab wann?

DatumWas passiert
10.07.2026Beschluss durch Bundestag und Bundesrat
28.07.2026Verkündung im Bundesgesetzblatt
29.07.2026Erste Regelungen in Kraft (u. a. neue Heizungsregeln, Umbenennung GEG → GModG)
01.01.2027Neue Regeln für Energieausweise (Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie)

1. Die 65-%-Regel entfällt

Die pauschale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, gibt es nicht mehr. An ihre Stelle tritt eine sogenannte „Bio-Treppe“: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen schrittweise steigende Anteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen – beginnend ab 2029 mit mindestens 10 % und bis 2040 ansteigend auf 60 %.

Einordnung: Eine neue Gasheizung ist rechtlich wieder einfacher möglich. Wirtschaftlich solltest du aber steigende CO₂-Preise und die Kosten für Biogas oder Bio-Heizöl einkalkulieren. Eine Vergleichsrechnung mit einer Wärmepumpe lohnt sich fast immer.

2. Förderung bleibt – mit neuen Sätzen

Unabhängig vom Gesetz wurden die Förderprogramme zum 21. Juli 2026 angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch liegt jetzt bei 16 % und sinkt halbjährlich weiter. Wer umsteigen will, profitiert also von einer frühen Entscheidung. Alle Details auf der Seite Förderung 2026.

3. Energieausweise: Neue Regeln ab 2027

  • Neue Berechnungsgrundlage: Mit der neuen Normfassung können sich Effizienzklassen verschieben – ohne dass sich am Haus etwas ändert.
  • Mehr Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
  • Nichtwohngebäude: Der Verbrauchsausweis soll entfallen, eine eigene Effizienzskala A–G wird eingeführt.
  • Strengere Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis bei Wohngebäuden.

Wichtig: Energieausweise, die bis zum 31. Dezember 2026 nach heutigem Recht ausgestellt werden, bleiben zehn Jahre gültig. Wer in den nächsten Jahren verkaufen oder vermieten will, kann also jetzt noch einen Ausweis nach den bekannten Regeln erstellen lassen – zum Beispiel direkt online über den Ausweisfuchs.

4. Neubau: Nullemissionsgebäude und Solarpflicht

Für Neubauten wird schrittweise der Standard „Nullemissionsgebäude“ eingeführt (für private Neubauten ab 2030, für Behördengebäude früher). Zudem kommt eine stufenweise Solarpflicht für neue Gebäude. Wer jetzt plant, sollte das bereits berücksichtigen – eine Lebenszyklusanalyse hilft dabei.

Was solltest du jetzt tun?

  1. Prüfen, ob in den nächsten Jahren ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht → ggf. Energieausweis noch 2026 ausstellen.
  2. Bei alter Heizung: Wärmepumpe und fossile Lösung inkl. Bio-Treppe ehrlich vergleichen.
  3. Mit einem Sanierungsfahrplan die Reihenfolge planen und Förderung sichern.

Stand September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; Einzelheiten können sich durch Verordnungen und Auslegungshinweise noch ändern.

Lass uns über dein Haus sprechen.

Das erste Gespräch am Telefon kostet nichts – schnell, direkt und ohne Fachchinesisch.

Anrufen Ausweis beantragen