Energieberatung in Hannover, Hildesheim & Gehrden + Umgebung Kostenloses Erstgespräch: +49 155 67263627

FAQ

Häufige Fragen zur Energieberatung

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Alle Antworten auf einen Blick

Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?

Das erste Telefonat kostet dich nichts: Wir klären, worum es geht, und du bekommst eine ehrliche Einschätzung. Die eigentliche Beratung mit Vor-Ort-Termin, Berechnung und Sanierungsfahrplan ist eine kostenpflichtige Leistung – dafür gibt es vorab einen Festpreis, und die BAFA übernimmt davon 50 % (maximal 650 € bzw. 850 €).

Was kostet eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan?

Das hängt von Größe und Zustand des Gebäudes ab. Für Ein- und Zweifamilienhäuser übernimmt der Staat über die BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“ 50 % des Honorars, maximal 650 € (ab drei Wohneinheiten maximal 850 €). Im kostenlosen Telefonat bekommst du einen transparenten Festpreis.

Welche Förderung bekomme ich 2026 für meine Sanierung?

Für Dämmung, Fenster und Türen gibt es über die BEG-Einzelmaßnahmen 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan kommen 5 % iSFP-Bonus (seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € Investition) sowie doppelt so hohe förderfähige Kosten hinzu. Für eine neue Heizung sind über die KfW (Programm 458) bis zu 70 % möglich. Details findest du auf der Seite Förderung 2026.

Wie schnell bekomme ich einen Energieausweis?

Einen Verbrauchsausweis kannst du über den Ausweisfuchs direkt online beantragen – meist ist er nach kurzer Zeit fertig. Für einen Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin plane in der Regel ein bis zwei Wochen ein.

In welchen Orten bist du als Energieberater unterwegs?

Mein Büro ist in Gehrden. Ich berate in der gesamten Region Hannover, in Hildesheim und Umgebung – also z. B. auch in Ronnenberg, Barsinghausen, Wennigsen, Seelze, Hemmingen, Pattensen, Sarstedt oder Springe.

Muss der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden?

Ja. BAFA- und KfW-Zuschüsse müssen grundsätzlich vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags beantragt werden. Deshalb am besten zuerst beraten lassen – ich übernehme die Antragstellung für dich.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung von Gebäudehülle und Heizung. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger und in bestimmten Fällen Pflicht.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Das GModG ersetzt seit Ende Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es schafft u. a. die pauschale 65-%-Regel für neue Heizungen ab und setzt ab 2027 neue EU-Vorgaben für Energieausweise um.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Funktionierende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Für sehr alte Konstanttemperaturkessel gibt es Austauschpflichten. Neue Gas- und Ölheizungen müssen künftig schrittweise steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen. Ich prüfe gern deine Situation.

Was bringt eine Wärmebildaufnahme?

Eine Thermografie macht Wärmebrücken, undichte Fenster und Dämmlücken sichtbar. Am aussagekräftigsten ist sie in der kalten Jahreszeit bei deutlichem Temperaturunterschied zwischen innen und außen.

Wie bereite ich mich auf den Vor-Ort-Termin vor?

Lege – soweit vorhanden – Baupläne, Heizkostenabrechnungen, Unterlagen zur Heizung und Rechnungen früherer Sanierungen bereit. Alles Weitere nehme ich vor Ort auf.

Berätst du auch Wohnungseigentümergemeinschaften?

Ja. Für WEGs erstelle ich Sanierungsfahrpläne und stelle die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vor. Dafür gibt es vom BAFA einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 250 €.

Lass uns über dein Haus sprechen.

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